Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende und die Stellvertreter sind alleinvertretungsbefugt.