Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein Stellvertreter, ein Schatzmeister und ein stellvertretender Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert ab 300,00 Euro bedürfen eines Vorstandsbeschlusses und der Zustimmung des Schatzmeisters.