Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier weiblichen Personen, der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, die zugleich Schriftführerin ist und zwei Kassenwartinnen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam., wobei eine der beiden die Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende sein muss.