Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten, zweiten, dritten und vierten Vorsitzenden sowie dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen.