Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Prüfer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten, den stellvertretenden Präsidenten oder den Schatzmeister jeweils allein. Der Schriftführer und der Prüfer vertreten den Verein gemeinsam mit dem Präsidenten oder den stellvertretenden Präsidenten oder den Schatzmeister gemeinsam.