Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen, darunter der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, der Vorsitzende ist allein vertretungsbefugt.