Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu vier Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter, dem zweiten Stellvertreter und dem Kassenwart.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.