| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und und höchstens bis zu weiteren fünf Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, bei Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |