| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten, im Verhinderungsfall vertreten der stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeister den Verein gemeinsam. |