Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht mindestens aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Geldgeschäfte ab 100 EUR müssen von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern beschlossen werden.