Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme von Krediten über 1000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Schriftführer und dem Kassierer.