Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei bis fünf Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von weniger als 500 Euro ist jedes Vorstandsmitglied zur alleinigen Vertretung befugt.