Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Präsident/in und dem/der Vizepräsident/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass zu Verbindlichkeiten im Zuge des Spielbetriebes die Zustimmung des geschäftsführenden Präsidiums erforderlich ist.