VR 38334 AG Berlin (Charlottenburg) · aktuell
Strukturierte Informationen
Montessori Bundesverband Deutschland e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
F1103R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 38334 B
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
0
Eintragungsart › Code
009
Text
Satzung zuletzt geändert am:
2024-04-20
Abrufuhrzeit
12:24:27
Abrufdatum
2024-08-20
Letzte Eintragung
2024-08-20
Anzahl Eintragungen
5
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2024-04-20
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2004-02-10
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2024-04-20
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich aus dem ehrenamtlichen Vorstand bestehend aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und bis zu zwei weiteren Personen, sowie dem hauptamtlichen Vorstand, bestehend aus mindestens zwei und höchstens drei Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird beim ehrenamtlichen Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten jeweils allein.
Beim hauptamtlichen Vorstand wird der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.

Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung a) zur Aufnahme von Darlehen und Bankkrediten über mehr als 20.000 Euro pro Einzelfall, b) zur Gewährung von Darlehen über mehr als 10.000 Euro pro Einzelfall, eingeschränkt auf gemeinnützige Organisationen, c) zur Übernahme von Bürgschaftsverbindlichkeiten über mehr als 10.000 Euro pro Einzelfall, eingeschränkt auf gemeinnützige Organisationen, d) Kauf und Verkauf von Immobilien, e) Rechtsgeschäfte, die den Bundesverband länger als 5 Jahre binden oder ein Gesamtvolumen von mehr als 100.000 Euro haben.
Status Rechtstraeger › Code
001