| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu fünf Mitgliedern, darunter zwei Vorsitzende, zwei Stellvertreter und der Finanzwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme von Darlehen ab 10.000,00 Euro. |