Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer, dem Sportwart und dem Ersatzteilwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten und den zweiten Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen der beiden Vorsitzenden gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.