VR 38218 AG Berlin (Charlottenburg) · aktuell
Strukturierte Informationen
Stiftungen für Bildung e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
F1103R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 38218 B
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
3
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
0
Eintragungsart › Code
009
Text
Satzung zuletzt geändert am:
2024-03-22
Abrufuhrzeit
08:45:51
Abrufdatum
2024-05-27
Letzte Eintragung
2024-05-27
Anzahl Eintragungen
4
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2024-03-22
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2020-06-12
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2024-03-22
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus maximal drei Personen.

Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Folgende Geschäfte und Rechtshandlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung:
a) Aufnahme von Darlehen, Eingehung von Bürgschaften sowie Haftungsverhältnisse, sofern deren Betrag im einzelfall einen Betrag von 25.000 Euro übersteigt
b) Abschluss und Kündigung von Mietverträgen für Geschäftsräume
c) Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen.
Status Rechtstraeger › Code
001