Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 250,00 Euro sind durch den Schatzmeister und einem weiteren Vorstandsmitglied zu bestätigen. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von über 2500,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit der Zustimmung aller Vorstandmitglieder abgeschlossen werden.