Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte bis 100,00 Euro kann jedes Vorstandsmitglied selbständig vornehmen. Rechsgeschäfte ab 100,00 Euro müssen mit einer Mehrheit von 2/3 durch den Gesamtvorstand beschlossen werden.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen.