| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus maximal sechs Personen, darunter der erste, zweite und dritte Vorsitzende und der Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. |