Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidnten/ Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Präsident/Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.