Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter (zweiter Vorsitzender).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretung des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte dahingehend eingeschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 20.000 EURO eines zustimmenden Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen.