Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einer Vorsitzenden und vier stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Dauerschuldverhältnissen (wie z. B. Miet- und Arbeitsverträgen) sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.