Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter oder den Schatzmeister jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.