Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und maximal fünf Mitgliederm, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und zwei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.