Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister/Kassenwart sowie ggf. dem zweiten Stellvertreter und dem Schriftführer/Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.