Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten Vorsitzenden und den Kassenwart gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 Euro sowie bei Dauerschuldverhältnissen wird der Verein durch den ersten Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes.