Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend eingeschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 2.000 EURO der restliche Vorstand in die Entscheidung miteinzubeziehen ist und es mindestens der Zustimmung von sechs Mitgliedern bedarf.