Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und maximal sieben Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.