Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Aufgabenkreis: Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle sowie Wahrnehmung der Dienst-und Fachaufsicht über die weiteren beruflichen Mitarbeiter-/innen des Vereins.