Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter des Vorsitzenden, dem zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Sekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über € 600,00 die Zustimmung des gesamtes Vorstandes mit Mehrheitsbeschluss und dazugehörigem Protokoll notwendig ist.