Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Protokollführer, dem Finanzwart und drei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein oder den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.