Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens vier Vorstandsmitgliedern, bestehend aus bis zu drei Direktoren, von denen einer als wissenschaftlicher Geschäftsführer und Sprecher fungiert und einem administrativen Geschäftsführer als administratives Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch das administrative Vorstandsmitglied zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.