Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden(Verwaltungsvorstände) und dem Schatzmeister(Finanzvorstand).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden jeweils mit einem der stellvertretenden Vorsitzen oder dem Schatzmeister gemeinsam.