Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und maximal neun Personen, darunter dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.