Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein bis drei Personen, darunter der Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende vertritt allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Die weiteren Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.