Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens zwei Stellvertretern, dem Generalsekretär sowie dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende, der Generalsekretär und der Schatzmeister haben jeweils Alleinvertretungsbefugnis.
Soweit der Verein mit mehr als 25.000,00 Euro belastet wird, ist ein einstimmiger Beschluss des Vorstandes erforderlich.