| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist dahingehend eingeschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert ab 500,00 Euro und höher ein zustimmender Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig ist. |