Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der erste und der zweite Vorsitzende haben jeweils Alleinvertretungsbefugnis. Rechtsgeschäfte über 15.000,00 EUR bedürfen eines vorherigen zustimmenden Beschlusses des Vorstands.