Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und ggf. dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 250.000,00 Euro bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Wirkungskreis: Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten; mit der Befugnis den Verein allein zu vertreten; Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 100.000,00 Euro ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Vorstandes erforderlich.