Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme von Darlehen.