Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Verpflichtungen oder Verfügungen, die eine Belastung in Höhe von 10.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten, dürfen auch von einem Mitglied des Vorstands allein abgeschlossen werden.