Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden/Schatzmeister und dem stellvertretenden Vorsitzenden/Sportwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Veräußerungen oder Belastungen des Grundbesitzes bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung, wobei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.