Aufgabenkreis: Selbständige Leitung und Verwaltung der Geschäftsstelle des Bundesverbandes. Er vertritt den Bundesverand innerhalb seines Aufgabenkreises bis zu einem Geschäftswert im Einzelfall von 6.000 EUR allein. Darüber hinausgehende Geschäfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung eines Mitglieds des Vorstands gemäß § 12 Ziffer 1 und 2 der Satzung.