Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem zuständigen Vertreter der Kindertagesstätte, dem Schriftführer, dem Kassierer und zwei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.