Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus höchstens sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende (Präsident), der erste stellvertretende Vorsitzende, der zweite stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses den Verein allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.