Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Wird der Verein durch mehr als 300,00 Euro(in Worten : dreihundert Euro) verpflichtet, sind nur jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.