Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht gege Dritte wird in der Weise beschränkt, dass zu Beteiligungen an Gesellschaften die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.