Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden..
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglie allein. Über Konten des Vereins können nur der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende verfügen.