Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei, maximal drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bis zu einem Vertragsvolumen von 2.000.-- EUR vertritt jedes Vorstandsmitglied allein.